Erbschaften und Legate
Erbschaften und Legate – Für das Wohl der Tiere über das Leben hinaus
Möchten Sie etwas Bleibendes hinterlassen oder aus Dankbarkeit etwas zurückgeben? Mit einer Erbschaft oder einem Legat zugunsten des Tierheims Böhler tragen Sie dazu bei, dass unsere Arbeit zum Wohl der Tiere auch in Zukunft weitergeführt werden kann.
Für uns als gemeinnütziger Verein sind Zuwendungen aus Nachlässen von unschätzbarem Wert, denn sie sichern unser langfristiges Bestehen. Dank unserer steuerbefreiten Stellung kommt Ihre Unterstützung vollumfänglich den Tieren zugute.
Was ist ein Legat (Vermächtnis)?
Mit einem Legat bestimmen Sie in Ihrem Testament, dass eine bestimmte Person oder
Organisation – wie unser Tierheim – eine festgelegte Geldsumme oder einen konkreten
Gegenstand erhält. Diese Zuwendung erfolgt ausserhalb der Erbengemeinschaft und betrifft nur den Teil des Vermögens, der nicht pflichtteilsgebunden ist.
Wichtig: Das Legat muss schriftlich in Ihrem Testament mit dem Namen und der Adresse des Vereins vermerkt werden.
Was bedeutet eine Erbschaft?
Bei einer Erbschaft wird das Tierheim direkt in Ihrem Testament als (Mit-)Erbin benannt. Sie können uns entweder einen bestimmten prozentualen Anteil Ihres Nachlasses vermachen oder uns als Alleinerbin einsetzen. Auch hier ist es notwendig, den vollständigen Namen und die Adresse des Tierheims im Testament aufzuführen.
So verfassen Sie ein rechtsgültiges Testament
Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, was mit Ihrem Nachlass
geschieht, ganz nach Ihren persönlichen Werten. Wenn Sie das Tierheim Böhler darin
berücksichtigen möchten, beachten Sie bitte folgende Hinweise, damit Ihr Testament gültig ist und den rechtlichen Anforderungen entspricht.
Formvorschriften für ein handgeschriebenes Testament
Vollständig von Hand geschrieben
Das gesamte Testament muss eigenhändig und persönlich geschrieben sein. Ein
Ausdruck oder ein digital erstelltes Dokument genügen nicht.
Klarer Titel
Verwenden Sie einen eindeutigen Titel wie „Testament“ oder „Mein letzter Wille“.
Ort und Datum angeben
Vermerken Sie den Ort und das genaue Datum der Erstellung am Anfang oder Ende
des Testaments.
Frühere Verfügungen widerrufen
Schreiben Sie ausdrücklich, dass alle früheren Testamente oder Verfügungen durch
dieses neue Testament ersetzt werden.
Unterschrift
Unterschreiben Sie mit Ihrem vollständigen Vor- und Nachnamen.
Aufbewahrung und Sicherheit
Legen Sie Ihr Testament an einem sicheren, aber gut auffindbaren Ort ab.
Idealerweise hinterlegen Sie es bei der zuständigen kantonalen Amtsstelle (z. B. einem Amtsnotariat oder Zivilstandsamt). Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, lassen Sie Ihr Testament von einer Fachperson oder einem Notar prüfen.