Erbschaften und Legate

Erbschaften und Legate – Für das Wohl der Tiere über das Leben hinaus

Möchten Sie etwas Bleibendes hinterlassen oder aus Dankbarkeit etwas zurückgeben? Mit einer Erbschaft oder einem Legat zugunsten des Tierheims Böhler tragen Sie dazu bei, dass unsere Arbeit zum Wohl der Tiere auch in Zukunft weitergeführt werden kann.

Für uns als gemeinnütziger Verein sind Zuwendungen aus Nachlässen von unschätzbarem Wert, denn sie sichern unser langfristiges Bestehen. Dank unserer steuerbefreiten Stellung kommt Ihre Unterstützung vollumfänglich den Tieren zugute.

Was ist ein Legat (Vermächtnis)?

Mit einem Legat bestimmen Sie in Ihrem Testament, dass eine bestimmte Person oder

Organisation – wie unser Tierheim – eine festgelegte Geldsumme oder einen konkreten

Gegenstand erhält. Diese Zuwendung erfolgt ausserhalb der Erbengemeinschaft und betrifft nur den Teil des Vermögens, der nicht pflichtteilsgebunden ist.

Wichtig: Das Legat muss schriftlich in Ihrem Testament mit dem Namen und der Adresse des Vereins vermerkt werden.

    Was bedeutet eine Erbschaft?

    Bei einer Erbschaft wird das Tierheim direkt in Ihrem Testament als (Mit-)Erbin benannt. Sie können uns entweder einen bestimmten prozentualen Anteil Ihres Nachlasses vermachen oder uns als Alleinerbin einsetzen. Auch hier ist es notwendig, den vollständigen Namen und die Adresse des Tierheims im Testament aufzuführen.

    So verfassen Sie ein rechtsgültiges Testament

    Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, was mit Ihrem Nachlass

    geschieht, ganz nach Ihren persönlichen Werten. Wenn Sie das Tierheim Böhler darin

    berücksichtigen möchten, beachten Sie bitte folgende Hinweise, damit Ihr Testament gültig ist und den rechtlichen Anforderungen entspricht.

    Formvorschriften für ein handgeschriebenes Testament

    Vollständig von Hand geschrieben

    Das gesamte Testament muss eigenhändig und persönlich geschrieben sein. Ein

    Ausdruck oder ein digital erstelltes Dokument genügen nicht.

    Klarer Titel

    Verwenden Sie einen eindeutigen Titel wie „Testament“ oder „Mein letzter Wille“.

    Ort und Datum angeben

    Vermerken Sie den Ort und das genaue Datum der Erstellung am Anfang oder Ende

    des Testaments.

    Frühere Verfügungen widerrufen

    Schreiben Sie ausdrücklich, dass alle früheren Testamente oder Verfügungen durch

    dieses neue Testament ersetzt werden.

    Unterschrift

    Unterschreiben Sie mit Ihrem vollständigen Vor- und Nachnamen.

    Aufbewahrung und Sicherheit

    Legen Sie Ihr Testament an einem sicheren, aber gut auffindbaren Ort ab.

     

    Idealerweise hinterlegen Sie es bei der zuständigen kantonalen Amtsstelle (z.B. einem Amtsnotariat oder Zivilstandsamt). Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, lassen Sie Ihr Testament von einer Fachperson oder einem Notar prüfen.